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Krankenhauszukunftsgesetz | Digitalisierung

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) treibt die Digitalisierung der Krankenhäuser voran. Durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) werden Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro gefördert.

 

Dafür stellt der Bund 3 Milliarden Euro bereit, die Länder steuern weitere 1,3 Milliarden Euro bei. Dies ermöglicht Krankenhäusern in zukunftsweisende Notfallkapazitäten, in Digitalisierungsprojekte und in ihre IT-Sicherheit zu investieren. Mindestens 15% der Fördermittel müssen dabei für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. (Quelle)

Mit den Fördermitteln des Krankenhauszukunftsfonds kann das Klinikum St. Georg KHZG-bedingte Digitalisierungsvorhaben finanzieren. Als großen Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Klinikum konnten wir bereits die digitale Medikation, Pflege- und Behandlungsdokumentation implementieren.
Die digitale Dokumentation wird unterstützt durch bereits im Einsatz befindliche Stationswagen und Spotmessgeräte.
Nachgelagerte Arbeiten und neue Digitalisierungsprojekte werden uns auch künftig dem Ziel „St. Georg digital“ näherbringen.

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