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Compliance umfasst alle Maßnahmen in einem Unternehmen, die sich mit der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmenseigenen Regeln befassen. Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinne die Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine MitarbeiterInnen. 

Compliance-Management ist der strukturierte Aufbau von internen Regeln und Richtlinien, die von den MitarbeiterInnen des Unternehmens eingehalten werden. 

 

 

Compliance-Management-System

Unter „Compliance-Management-System“ verstehen wir die Summe der angemessenen, zumutbaren und miteinander verbundenen Maßnahmen, mit denen das Unternehmen organisiert und effektiv auf Compliance hinwirkt.

Ziel ist grundsätzlich die Einhaltung von internen und externen Regeln. Hierdurch schützen wir unsere eigenen Unternehmen.  Die Implementierung unseres Compliance-Management-Systems dient dazu, Haftungsansprüche und andere Rechtsnachteile sowie Reputationsverluste für unsere Unternehmen zu vermeiden.

Das Compliance-Management-System soll die Vermögenswerte der Klinikum St. Georg gGmbH und der mit ihr verbundenen Gesellschaften vor Schäden schützen, es soll schadensabwehrend und werterhaltend wirken und so zum wertschöpfenden Unternehmenserfolg beitragen. Unser Handeln richten wir an den Richtlinien des Leipziger Corporate Governance Kodex, welcher im besonderen Maße Anforderungen für die Steuerung und Führung kommunaler Unternehmen stellt, aus.

Das Ziel, rechtmäßiges Verhalten sicherzustellen, dient, mit Blick auf das sachgerechte Verfolgen der Unternehmensziele, sowohl dem Interesse der MitarbeiterInnen als auch den Interessen unserer Kunden, insbesondere unserer Patienten, der Kostenträger und nicht zuletzt der Öffentlichkeit.

Die folgenden Bausteine stellen die wesentlichen Elemente unseres Compliance-Management-Systems dar:

  • Identifizierung und Systematisierung von Compliance-Pflichten und -Risiken
  • Festlegung von Compliance-Standards in Form von Verhaltenskodizes und weiteren Richtlinien
  • Information, Beratung  und Schulung der MitarbeiterInnen
  • Einrichtung von Kontrollen und Überwachung der Einhaltung von Compliance-Vorgaben
  • Etablierung eines standardisierten Umgangs mit Compliance-Verstößen
  • Regelmäßige Berichterstattung an Gremien, u.a. Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Compliance-Beauftragte

Die Compliance-Beauftragte der Unternehmen der  St. Georg Unternehmensgruppe ist Frau Sabine Smolny. Frau Smolny ist Ansprechpartnerin für MitarbeiterInnen der Unternehmen der St. Georg Unternehmensgruppe, Patienten und Angehörige sowie alle Bürgerinnen und Bürger, die Anhaltspunkte für Korruption in den Unternehmen der St. Georg Unternehmensgruppe entdecken.

Die Compliance-Beauftrage ist zu erreichen

per Post: Klinikum St. Georg; Frau Sabine Smolny; Delitzscher Str. 141; 04129 Leipzig

Tel.:     0341/ 909 2108

E-Mail: compliance@sanktgeorg.de


Mit der Berufung eines Compliance-Beauftragten trägt die St. Georg Unternehmensgruppe den gesetzlichen Pflichten für Unternehmen Rechnung, effektive Vorkehrungen zur Abwehr von Korruption und Wirtschaftskriminalität zu schaffen. Der Compliance-Beauftragte ist hierbei eine zentrale und neutrale Anlaufstelle. Allen Hinweisgebern wird Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert.

Grundsatzerklärung Menschenrechte

Meldungen

Meldung LkSG

Sehr geehrte Hinweisgebende, 

die Klinikum St. Georg gGmbH ist seit 01.01.2023 zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verpflichtet. Hierzu hat unser Unternehmen bereits eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie abgegeben. Zudem müssen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Personen, die innerhalb der Lieferkette Kenntnis von Menschenrechtsverstößen sowie von Umweltrisiken erlangt haben oder unmittelbar davon betroffen sind, eine Gelegenheit bekommen, diese Missstände anonym zu melden bzw. darauf aufmerksam zu machen. Als Mitgliedseinrichtung der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser (EKK plus GmbH) beteiligen wir uns daher an dem von der EKK plus GmbH extern eingerichteten Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Abs. 1 LkSG. Während die EKK plus GmbH damit als zentrale Beschwerdekoordinatorin für unser Klinikum fungiert, erfüllen wir die Vorgaben der §§ 8 und 9 LkSG.

Hinweise an die Beschwerdestelle können über diese digitale Meldeplattform – EKK plus GmbH eingereicht werden. Diese steht denjenigen zur Meldung offen, die Informationen über LkSG-relevante Verstöße innerhalb der Mitgliedseinrichtungen der EKK plus sowie entlang deren gesamten Lieferketten erlangen. Dies können neben internen Personenkreisen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus unserem Klinikum somit auch externe Personen wie Selbstständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner oder Geschäftspartnerinnen und -partner (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten und Dienstleistern) unseres Klinikums sein.

Es handelt sich bei der Meldeplattform der EKK plus um eine browserbasierte sowie datenschutzkonforme Lösung, die die Kommunikation mit den Hinweisgebenden über ein Postfach sowie die vollumfängliche Bearbeitung der eingehenden Fälle ermöglicht. Jegliche Hinweise über die Plattform können auf Wunsch anonym abgegeben werden.

Für die Beantwortung weiterer Fragen verweisen wir Sie auf FAQ - Meldeplattform – EKK plus GmbH sowie auf Beschwerdestelle gem. LkSG – EKK plus GmbH.

Zudem können Sie sich gerne an die Compliance-Beauftragte der Klinikum St. Georg gGmbH wenden.

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