Klinikum St. Georg
Eine Auswahl an Patientenrechten
Recht auf Wahl der Behandlungsmethode
Nach ausführlicher Aufklärung, mögliche Behandlungsal-
ternativen und rei icher Überlegungszeit wird Ihnen nach
bestemWissen eine für Sie geeignete Behandlungsme-
thode vorgeschlagen. Sie bestimmen letztendich allein,
ob diese Methode angewendet werden darf und ob Sie
sich in unserer Klinik behandeln lassen wollen. Sie können
aber auch eine andere Klinik wählen mit anderen behan-
delnden Ärzten.
Erfordernis der Einwilligung
Darauf aufbauend ist für die Bestrahlung und Chemothe-
rapie ihr Einverständnis schriftlich zu dokumentieren.
Auch diagnostische Untersuchungen bedürfen Ihre
Einwilligung, bei komplexen Methoden ist auch hierzu
das schriftliche Einverständnis erforderlich. In Notsituati-
onen muss der Arzt nach mutmaßlichemWillen han-
deln. Aber auch bei allen kleinen Vorgängen, die keiner
gesonderten schriftlichen Fixation bedürfen (z.B. Blutent-
nahmen, Medikamenteneinnahmen) darf nichts gegen
Ihren Willen geschehen.
Recht auf Information
Zur Meinungsbildung müssen Sie ausreichend informiert
sein. Sie haben das Recht, auf Wunsch die„ganze Wahr-
heit“ über Ihre Krebserkrankung zu erfahren. Sie bestim-
men selbst, welche Angehörige oder sonstige Personen
mit einbezogen werden. Auch Ehepartner dürfen nur mit
Ihrer Einwilligung etwas erfahren!
Recht auf Einsicht in die Krankenakte
Sie besitzen grundsätzlich das Recht, in die medizinischen
Dokumente, schriftlichen Befunde sowie Diagnostik (z.B.
Röntgenbilder) Einsicht zu nehmen. Auf Ihre Kosten
können davon auch Kopien angefertigt werden. Keine
Einsichtnahme besteht jedoch in persönliche und
subjektive Anmerkungen des Arztes.
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