

Klinikum St. Georg
>
4
>
Wahlleistungen
Während Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes
können Sie verschiedene Wahlleistungen in
Anspruch nehmen. Hierfür sind gesonderte
Verträge abzuschließen.
Wahlärztliche Leistungen z. B. Chefarztbehand-
lungen
gehen über die allgemeinen Krankenhaus-
leistungen hinaus, die Sie vertraglich gesondert
vereinbaren können.
Wenn es die Kapazitäten auf den Stationen zulassen,
können Sie für Ihren stationären Aufenthalt eine
Vereinbarung für die Unterbringung in einem
Einbettzimmer
oder
Zweibettzimmer
abschließen.
Auch Ihre
Begleitperson
kann eine Wahlleistungs-
vereinbarung über die stationäre Unterbringung
und/oder Verp egung abschließen.
Auf der
Wochenstation
der Klinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe haben wir für Sie Familienzimmer einge-
richtet. Die Unterbringung undVerp egung können
Sie bei Ihrer Aufnahme individuell vereinbaren.
Wenn Ihnen ein längerer Klinikaufenthalt bevorsteht
und Sie eine stillende Mutter sind, können Sie
die
Mitaufnahme Ihres Kindes
als Wahlleistung
vereinbaren.
Sollten Sie die Unterbringung und/oder Verp egung
nach einer ambulanten Operation oder zwischen
Ihrer vorstationären Behandlung und dem statio-
nären Aufenthalt
wünschen, können Sie dafür eben-
falls eine Wahlleistungsvereinbarung abschließen.
Sie haben Fragen zu unserenWahlleistungen? Unsere
Mitarbeiter des Zentralen Aufnahmemanagements
helfen Ihnen gern. Sie erreichen uns unter den
Rufnummern 0341 909-3114 und 3160.