Ambulantes Zentrum für Multiple Sklerose
In der zur St. Georg Unternehmensgruppe gehörenden Tochtergesellschaft Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH wurde am 06.03.2009 ein ambulantes Zentrum für Multiple Sklerose (MS) eröffnet.
Hier finden Menschen mit Multiple Sklerose und anderen demyelinisierenden Erkrankungen des Nervensystems Hilfe. In Ergänzung zur ärztlichen Betreuung in den Facharztpraxen für Neurologie kann somit eine wesentliche Verbesserung der ambulanten Versorgungssituation für die betroffenen Patientengruppen in den Regionen Mittel- und Nordwestsachsen erwartet werden. Die Zuweisung der Patienten ist durch niedergelassene Haus- oder Fachärzte möglich, z. B. bei bekannter MS mit speziellen Fragestellungen oder bei Verdachtsfällen auf MS bzw. anderen Erkrankungen der weißen Substanz. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle eine spezielle Sprechstunde für Betroffene mit kindlicher MS.
Gewährleistet wird die Betreuung der Patienten durch ein interdisziplinäres Team sowie die Sicherstellung einer ambulanten 24-Stunden-Notfallversorgung zur Behandlung akuter Krankheitsschübe. Die Mitarbeiter des multiprofessionellen Behandlungsteams können auf einen reichen Schatz an Erfahrungen auf dem Gebiet der MS-Behandlung zurückgreifen. Regelmäßig nimmt das Personal an MS-spezifischen Weiterbildungsveranstaltungen und interdisziplinären Fallkonferenzen teil.
Die Multiple Sklerose ist eine schwerwiegende, chronisch entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems, die häufig bereits im jungen Erwachsenenalter zu bleibenden Behinderungen führt. Die „Erkrankung mit den 1000 Gesichtern" kann für die Betroffenen nicht nur zu vielfältigen körperliche Beeinträchtigungen wie Lähmungen, Gefühls- oder Blasenstörungen, sondern auch zu psychischen, sozialen, beruflichen und finanziellen Einschränkungen führen. Die resultierenden Belastungen im Alltag sind gravierend. Momentan geht man von 120-140 Tausend MS-Patienten in Deutschland aus. Durch eine konsequente multidisziplinäre Betreuung der Patienten durch Expertenteams kann eine Reduktion fortschreitender neurologischer Behinderungen erreicht werden, die aktive Teilnahme am Leben so lang wie möglich erhalten bleiben und damit die Lebensqualität deutlich verbessert werden.
Die Erlaubnis zur ambulanten Behandlung von Patienten mit den oben geschilderten Krankheitsbildern wurde dem Fachkrankenhaus Hubertusburg vom Sächsischen Sozialministerium auf der Grundlage des § 116b SGB V (Erbringung hoch spezialisierter ambulanter Leistungen bzw. seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen) übergeben.