Klinikum St. Georg
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Entsprechend der vorhandenen Kapazitäten auf
den Stationen können Sie für Ihren stationären Auf-
enthalt eine Vereinbarung für die Unterbringung in
einem 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer wenn Re-
gelleistung Mehrbett-Zimmer, abschließen.
Ebenfalls können Begleitpersonen eine Wahlleis-
tungsvereinbarung über die stationäre Unterbrin-
gung und / oder Verp egung abschließen.
Sollten Sie die Unterbringung und / oder Verp e-
gung nach einer ambulanten Operation oder zwi-
schen Ihrer vorstationären Behandlung und dem
stationären Aufenthalt wünschen, haben Sie die
Möglichkeit, diesbezügliche Wahlleistungsverein-
barungen zu schließen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren weitere Fragen
vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Patientenma-
nagements, Tel.: 0341 909-2126.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Über den Leistungskatalog der gesetzlichen Kran-
kenversicherung hinaus, können Sie Individuelle
Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Hier ist Ihre schriftliche Einverständniserklärung
bezüglich der Kostenübernahme der vereinbarten
Leistungen erforderlich. Die Kosten werden auf der
Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte in der
jeweils gültigen Fassung ermittelt.
Wir sind für Sie da
Serviceleistungen von A – Z