Hinweise zur HNO-fachärztlichen Untersuchung
Terminvergabe
Nachdem uns ein Auftrag zur Begutachtung vorliegt
(z. B. durch eine Berufsgenossenschaft oder eine Versicherung),
erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur gutachterli-
chen Untersuchung.
Sollten Sie verhindert sein, vereinbaren Sie bitte rasch telefo-
nisch einen anderen Termin (siehe Kontakte).
Mitzubringen sind
• das Einladungsschreiben,
• der Personalausweis (die Krankenversicherungskarte ist nicht
erforderlich),
• vorhandene Befunde,
• evtl. vorhandene Hörgeräte,
• evtl. ein Getränk und eine kleine Speise
(Restaurant im Klinikum vorhanden).
Dauer der Untersuchung
Im Einladungsschreiben teilen wir Ihnen die erwartete Zeitdauer
für die Begutachtung mit.
Je nach Erkrankung und Gutachtenauftrag werden HNO-Unter-
suchungen sowie verschiedene Spezialuntersuchungen, wie
Hörprüfungen, Gleichgewichtsteste, Riechteste usw. durchge-
führt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn einzelne Untersuchungen
zeitlich umfangreich sind bzw. Wartezeiten auftreten.
Nach Abschluss der Untersuchungen erhalten Sie eine Anwe-
senheitsbestätigung zur Vorlage bei dem Auftraggeber (z. B.
Ihrer Versicherung) oder Ihrem Arbeitgeber.
Klinikum St. Georg
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